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Verantwortlich

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingung – DEUTREX.DE

§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB) enthalten die zwischen dem Auftraggeber und www.deutrex.de (Verwender), ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Sämtliche Vertragsleistungen richten sich nach diesen AGB.
2. Hiermit widersprechen wir ausdrücklich jedweder Anwendung oder Einbeziehung von AGB seitens des Kunden. Widerspricht der Kunde in seinen AGB ausdrücklich auch unseren Bedingungen, werden nur diejenigen Klauseln Vertragsbestandteil, bei denen Übereinstimmung vorliegt. Alle übrigen Bestimmungen werden dann nicht Vertragsbestandteil, ohne dass der übrige Vertrag unwirksam wird.
3. Änderungen und Neufassungen dieser AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden schriftlich oder in Textform mitgeteilt werden und der Kunde ihnen nicht ausdrücklich innerhalb von vier Wochen, beginnend ab Erhalt der neuen AGB, mindestens in Textform widerspricht.

§ 2 Transporttermin/Abholdatum
Der Auftraggeber kann ein gewünschtes Abholdatum festlegen. Das gewünschte Abholdatum ist nicht verbindlich für DEUTREX. Der Transport wird nach Auftragserteilung schnellstmöglich eingeplant bzw vordisponiert. Um kostengünstig einen Transport durchzuführen, wird in der Regel im 1-2 Wochenrythmus geplant.

§ 3 Transportpreis
Der sofort angezeigte Transportpreis beinhaltet folgende Kosten:

die Disposition der Ladung durch Deutrex
der Transport per Transporter von Haus zu Haus incl. Treibstoff
das verstauen/ packen des Transportgutes innerhalb des Transporter
die Verwendung von Decken zum Schutz des Gutes, Zurrgurten
die Verwendung von Transporthilfen (Karren, etc.)
die genaue Terminavisierung für Abholung und Lieferung per Email/ Tel
Das Angebot ist unverbindlich!

Nicht im Transportpreis enthalten sind zusätzlich anfallende Servicearbeiten § 4.
Anfallende Kosten für Maut in AT,F,IT,ES,CZ Strassensteuern CH, Fährschiffkosten, Zollgebühren.
Für Ladung die über die Grenze CH-D oder D-CH transportiert wird, fällt für deren Abfertigung an der Grenze eine Gebühr von 20 € an. Weitere Kosten für Verzollung und ges. MwSt (D oder CH) trägt der Kunde.

§ 4 Servicearbeiten
Preisliste:
Tragehilfe durch den Fahrer beim Abholort oder Zustellort jeweils 15 € bis zur 1. Etage, pro jede weitere Etage + 5 €

Dieser Gebühr betrifft die Tragehilfe ab 5m zwischen Abholort/Zustellort und Lkw.

Für Gegenstände mit sehr hohem Gewicht über 70kg oder für schwierige Ladebedingungen können weitere Kosten entstehen. Diese werden dann nachträglich oder vor Ort in Rechnung gestellt.
Die Transporter sind grundsätzlich nur mit 1 Fahrer besetzt (aus organisatorichen Gründen ist das anders im Fernverkehr nicht möglich!).
Der Trageservice wird berechnet wenn der Fahrer außerhalb des Transporters Gegenstände bewegt.
Grenzabfertigung CH-D oder D-CH:
Für Ladung die über die Grenze CH-D oder D-CH transportiert wird, fällt für deren Abfertigung an der Grenze eine Gebühr von 20 € an. Weitere Kosten für Verzollung und ges. MwSt (D oder CH) trägt der Kunde.

§ 5 Gewichtslimit
Für die Volumenladungen gelten folgende max. Gewichtsgrenzen für die Onlinefrachtpreise:
0,5cbm= 50kg bis 1cbm= 100kg bis 5 cbm= 500kg bis 10cbm= 900kg
Für höhere Gewichte werden Zuschläge erhoben. Die Zuschläge werden auf Anfrage mitgeteilt.

§ 6 Buchung/ Disposition
Die Buchung des Transport ist verbindlich. Der Auftraggeber beauftragt mit seiner Buchung dem Dienstleister DEUTREX mit der bestmöglichen Diposition seiner Ladung. Ein gegenseitiger Vertrag über die Disposition kommt zwischen DEUTREX und dem Auftraggeber zustande. Die Disposition beginnt nach max 24 Stunden nach dem Absenden der Buchung durch den Auftaggeber (§2). Für die Leistungen erhält DEUTREX einen Betrag in höhe von 25,00EUR für die Disposition. Der Betrag wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und ist mit Beginn der Disposition fällig. Der Auftraggeber erhält über den Betrag eine Zahlungsaufforderung/ Rechnung mit Bankverbindung für die Überweisung. Erhält er keine Zahlungsaufforderung/ Rechnung mit Bankverbindung so hat er den gesamten Abrechnungsbetrag incl. dem Anteil für die Dispositionierung bei Lieferung in bar an den Frachtführer zu zahlen. Die Leistung von DEUTREX besteht insbes. im vorhalten und beschaffen von Transportkapazitäten (Frachtführer/ Fuhrpark/ Fahzeuge/ Wartung), in der Bereitstellung und Pflege von Server/ Datenbankkapazitäten, Nutzung von Büro- und IT-Kapazitäten, logistischen Dienstleistungen, Disposition der Ladung des Auftraggebers (optimale Zuteilung der Ladung auf ein Fahrzeug nach geografischen, räumlichen und zeitlichen Gesichtspunkten und unter Vermeidung von Leerfahrten).

§ 7 Mehrvolumen/ Gewicht
Wird bei Beladung festgestellt, dass die tatsächliche Ladung grösser ist von der Inventarmenge oder Volumen/ Gewicht als die vom Auftraggeber angegebene, so wird der Preis im Verhältnis zur Mehrmenge angehoben wenn die Mehrmenge auch transportiert wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mitnahme der Mehrmenge, falls der Laderaum anderweitig gebraucht wird, bzw. wenn kein Laderaum mehr zur Verfügung steht ( wenn der Transporter voll ist ). Die Entscheidung darüber trifft alleine der Fahrer vor Ort.

§ 8 Wartezeiten
Für Wartezeiten/ LKW-Standzeiten, die durch verschulden des Auftraggebers entstehen, können vom Frachtführer/ Transporteur pro angef. Stunde EUR 20.- verlangt werden. Bei verschulden trägt der Auftraggeber ebenfalls die Kosten für evtl. bereitgestelltes Servicepersonal. Ein verschulden liegt insbes. dann vor, wenn der Versender/ Empfänger zum vereinbarten Zeitpunkt nicht vor Ort ist oder wenn der Lkw wegen schwieriger/ enger Strassenverhältnisse nicht direkt bis zur Ladestelle/ Hauseingang vorfahren kann und der Auftraggeber dies nicht vorher angekündigt hat, oder wenn er nicht dafür sorge trägt, dass an der Ladestelle freier Parkplatz ist, falls die Str. eng ist.

§ 9 Ladeort
Be- und Entladeort müssen mit Lkw befahrbar sein. Der Transporteur ist nicht verpflichtet auf nicht befahrbaren Wegen zur Ladestelle zu fahren, wenn dies unzumutbar ist. Nicht befahrbare Wege sind insbes.: schmale Wege/ Zufahrten, höhenbegrenzte Zufahrten ( z.B. durch Bäume ), nicht befestigte Wege/ Zufahrten ( Baustellen/ Wald/ Feldwege ), Berghänge, Altstädte, Fußgängerzonen, Strassenbahnbereiche/ Bushaltestellen, etc. Für nicht befahrbare Ladestellen können Zuschläge erhoben werden, falls dadurch Mehraufwand entsteht.

§ 10 Bezahlung/ Fälligkeit
Die vollständige Bezahlung des für den Transport geschuldeten Entgeldes hat spätestens bei Lieferung in bar zu erfolgen wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Abweichend davon sind nach Vereinbarung, bzw. vorheriger Ankündigung durch den Frachtführer andere Bezahlungsarten möglich. 25,00EUR für die Disposition müssen vom Auftraggeber nach Zahlungsaufforderung/ Rechnung mit Bankverbindung per Email auf das in dieser Email genannte Bankkonto von Deutrex überwiesen werden. Sollte der Transport nicht erfolgen, wegen eines Umstandes den der Auftraggeber nicht zu verantworten hat, wird der Überweisungsbetrag vollständig erstattet. Erhält der Auftraggeber keine Zahlungsaufforderung/ Rechnung mit Bankverbindung, so hat er den gesamten Frachtpreis mit dem Transporteur/ Fahrer bei Lieferung in bar abzurechnen. Die Information darüber erfolgt rechtzeitig vorab per Email und im Ladungsschein.

§ 11 Pfandrecht
Der Transporteur hat bis zur vollständigen Bezahlung des für den Transport geschuldeten Entgeldes ein gesetzliches Pfandrecht am Transportgut.

§ 12 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet am fest vereinbarten Abholtermin das Transportgut transportfertig zu übergeben. Ebenfalls ist er verpflichtet am fest vereinbarten Liefertermin das Transportgut anzunehmen. Wenn er das Verladen/ Entladen des Gutes nicht vollständig in Eigenleistung übernimmt hat er sicher zu stellen, dass die Räumlichkeiten vor Ort an der Be- und der Enladestelle so beschaffen sind, dass das Transportgut den Räumlichkeiten von der Größe her entspricht.

§ 13 Haftung
Die Haftung des Frachtführers wegen Schäden am Transportgut richtet sich nach den §§ 451 ff. HGB. Der Frachtführer haftet nicht für Schäden an Gebäudeteilen und am Transportgut die durch Verladearbeiten von besonders sperrigen/ schweren Gegenständen entstehen. Deutrex haftet nicht für Schlechtleistungen des Frachtführers jeder Art, insbes. für Schäden am Transportgut, Nichteinhaltung von Transportterminen.

§ 14 Stornierung/ Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann seine Reservierung/Buchung bis maximal 24 Stunden nach dem Absenden der Buchung (Serverzeit) kostenlos stornieren. Stornierungen sind danach kostenpflichtig weil der Auftraggeber bereits ab Buchung Kosten auslöst und Leistungen empfängt (§6). Falls DEUTREX einen Transporttermin nicht einhält, kann der Auftraggeber den Transport nicht sofort kostenlos stornieren sondern muss DEUTREX Gelegenheit geben umzudisponieren. Es werden folgende Gebühren für die Stornierung erhoben:
25,00EUR nach Ablauf der kostenfreien Stornierung (24h).
50,00EUR wenn die Stornierung weniger als 50 Stunden vor dem Abholtermin erfolgt.
100,00EUR wenn die Ladung storniert wird und der Frachtführer (DEUTREX) bereits unterwegs zur Abholstelle ist.
§ 14 gilt auch wenn die Stornierung nicht ausdrücklich erklärt wird. Massgeblich ist, dass der Transport wegen eines Umstandes den der Auftraggeber/ Versender/ Empfänger zu vertreten hat, nicht zustande kommt. (alle Gebühren + ges. MwSt.)